Kanzleimonitor 2023/2024: Erneut verbessert und auf Platz 3 der führenden Kanzleien im Datenschutz geklettert

Kanzleimonitor 2023/2024: Erneut verbessert und auf Platz 3 der führenden Kanzleien im Datenschutz geklettert

Dr. Stefan Drewes
„Wir sind unter den Top-3-Kanzleien im Datenschutz! Ich freue mich riesig über diese exzellente Platzierung im Kanzleimonitor 2023-2024″, sagt Dr. Stefan Drewes.

Der Anstieg bei den Empfehlungen ist enorm. Landete die DPL Drewes Privacy Law beim Kanzleimonitor im vergangenen Jahr mit 20 Empfehlungen bereits auf einem hervorragenden vierten Platz, erreichte die Kanzlei mit Hauptsitz in Bonn im aktuellen Ranking einen hervorragenden dritten Platz – und das mit 30 Empfehlungen der Mandantinnen und Mandaten.

„Wir sind unter den Top-3-Kanzleien im Datenschutz! Ich freue mich riesig über diese exzellente Platzierung im Kanzleimonitor 2023-2024. Danke an meine engagierten Kolleginnen und Kollegen für die hervorragende Arbeit. Ein besonderes Dankeschön an unsere Mandaten für die zahlreichen Empfehlungen“, betont DPL-Gründer Dr. Stefan Drewes.

Unter den TOP 100 Wirtschaftskanzleien

Er selbst kann sich ebenso wie sein Kollege Sebastian Wilfling darüber freuen, unter den TOP 100 Wirtschaftsanwälten gelistet zu werden. Die DPL Drewes Privacy Law insgesamt behauptet ebenfalls ihre Position unter den TOP 100 Wirtschaftskanzleien.

Für Kanzleigründer Dr. Stefan Drewes ist die Auszeichnung auch eine Bestätigung des erfolgreich eingeschlagenen Wegs. „Zielorientiert, innovativ und pragmatisch entwickeln wir maßgeschneiderte Strategien und Prozesse, um die für das Unternehmen optimale Lösung zu finden und umzusetzen“, sagt der Datenschutzexperte: „Dieser Ansatz wird von unseren Mandaten offenbar honoriert.“

Langjährige Erfahrung und ausgewiesene Expertise

Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung und ausgewiesenen Expertise sind die Anwälte der DPL Drewes Privacy Law zum Beispiel geschätzte Partner bei der datenschutzrechtlichen Begleitung einer Einführung von neuen Anwendungen. „Aktuell stehen insbesondere datenschutzrechtliche Fragestellung bei der Nutzung von KI-Anwendungen ganz oben auf der Tagesordnung zahlreicher Mandaten. Auch hier können wir unsere ganze Expertise einbringen und zusammen die jeweils beste Lösung für die Unternehmen erarbeiten“, sagt Dr. Stefan Drewes: „Diese Fähigkeit schätzen unsere Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen – letztlich immer dort, wo die Datenverarbeitung einen wichtigen Beitrag zum geschäftlichen Erfolg leistet.“

Sebastian Wilfing
Sebastian Wilfling ist ebenfalls unter den TOP 100 Wirtschaftsanwälten gelistet.

Das ist der erfolgreichen Arbeit des gesamten Kanzlei-Teams zu verdanken, zu dem seit 2018 auch Sebastian Wilfling gehört. Er konnte im vergangenen Jahr bereits einen erfolgreichen Einstand im Kanzleimonitor-Ranking feiern. Sebastian Wilfling, der vornehmlich Unternehmern im Bereich der werblichen Nutzung von Daten berät, darf sich auch in diesem wieder darüber freuen, gemeinsam mit Dr. Stefan Drewes unter den führenden Anwälten im Datenschutz gelistet zu werden. 

Das ist der Kanzleimonitor

Der Kanzleimonitor des Deutschen Instituts für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen (diruj) stellt eine umfassende Anwalts- und Kanzleienliste als Auswahlkriterium für die Mandatierung von Wirtschaftskanzleien durch Unternehmensjuristen aller Branchen und Unternehmensgrößen zur Verfügung. Syndici aus knapp 900 Unternehmen in Deutschland wurden im Rahmen der jährlichen Erhebung befragt. Seit 2013 listet die Studie im Jahresturnus die von Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen empfohlenen Rechtsanwaltskanzleien sowie deren Anwältinnen und Anwälte auf. Sie werden im alljährlich erscheinenden Buch „kanzleimonitor.de – Empfehlung ist die beste Referenz“ veröffentlicht.

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