Rechtsverteidigung bei Datenschutzverstößen

Rechtsverteidigung bei Datenschutzverstößen

Wir vertreten Sie gerichtlich oder gegenüber den Aufsichtsbehörden.

Rechtsverteidigung bei Datenschutzverstößen

Rechtsverteidigung von Unternehmen bei Datenschutzverstößen

Unternehmen sehen sich in der Praxis zunehmend Schadensersatzforderungen aufgrund der behaupteten Verletzung des Datenschutzrechts von Betroffenen ausgesetzt. Es zeichnen sich bereits erste Geschäftsmodelle von Legal Tech-Unternehmen ab, die schnell und gebündelt pauschale Schadensersatzforderungen gegen Unternehmen geltend machen, die gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen haben. Hier unterstützen wir Unternehmen in der Abwehr derartiger Ansprüche.

Zusätzlich beschweren sich Betroffene wegen eines vermuteten Datenschutzverstoßes sehr schnell bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz. Diese fordert das Unternehmen dann zu einer Stellungnahme auf. Schon in dieser ersten Phase eines Austausches mit einer Aufsichtsbehörde können Unternehmen folgenschwere Fehler begehen. Bei der Vermeidung dieser Fehler und einer sachgerechten Information der Aufsichtsbehörde setzt unsere Beratung an.

Aufsichtsbehörden verfügen über zahlreiche Eingriffsmöglichkeiten, die von der Geltendmachung eines Informationsverlangens bis hin zur Untersagung von Datenverarbeitungen reichen. Zusätzlich können Aufsichtsbehörden auch noch Bußgelder verhängen. Dies gilt es zu vermeiden. Eine  der jeweiligen Situation angepasste Beratung kann Ihr Unternehmen davor bewahren, mit dem einem Datenschutz-Skandal in der Presse zu erscheinen.

Gerade in dem Austausch mit Datenschutz-Aufsichtsbehörden verfügen wir über eine umfangreiche Erfahrung, die wir gerne im Interesse Ihres Unternehmens einsetzen. Häufig ist eine Eskalation der Diskussion mit Aufsichtsbehörden vermeidbar. Empfehlenswerter ist aber eine proaktive datenschutzrechtliche Beratung bereits bei der Einführung von kritischen Datenverarbeitungsprozessen. In einem frühzeitigen Verfahrensstadium der Prozessgestaltung lassen sich die notwendigen Weichen so stellen, dass es gar nicht zu einer Konfrontation mit der Aufsichtsbehörde kommt.

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