Rechtsberatung im Datenschutz

Rechtsberatung im Datenschutz

Wir bieten Unternehmen eine umfassende anwaltliche Beratung im Datenschutzrecht.

Rechtsberatung im Datenschutz
Foto: Worawee Meepian / iStockphoto.com

Führende Anwälte im Datenschutzrecht

Rechtsberatung im Datenschutz: Die DPL Drewes Privacy Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (DPL) berät ihr Unternehmen bei rechtlichen Fragen zum Datenschutz und zur Nutzung von Daten. Wir sind spezialisiert auf die Beratung von größeren Unternehmensgruppen und international tätigen Konzernen bei der unternehmensinternen Umsetzung der Datenschutzbestimmungen, darunter mehrere DAX40-Unternehmen.

Unsere hoch spezialisierten Anwälte für das Datenschutzrecht können mit ihrer langjährigen Expertise aufzeigen, wie Unternehmen die Herausforderungen der DSGVO bewältigen, ohne die wirtschaftliche Tragweite der Datenverarbeitung für die operative Tätigkeit zu vernachlässigen. Zudem unterstützen die Anwälte der DPL bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung oder übernehmen das Coaching des internen Datenschutzbeauftragten.

Anwälte der DPL beraten zudem rund um die Nutzung von technischen Daten, den Geheimnisschutz nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz oder bei Verträgen über die Nutzung von Daten für Marketingzwecke.

Datenschutz und Marketing

Bei der werblichen Ansprache von Kunden, insbesondere im Dialogmarketing, stellt die Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben heutzutage eine wesentliche Verpflichtung von Unternehmen dar. Angesichts der gestiegenen Sensibilität der Verbraucher ist es für Unternehmen zwingend, die datenschutzrechtlichen Vorgaben im Bereich des Marketings einzuhalten. In der praktischen Umsetzung von datenschutzrechtlichen Anforderungen im Marketing verfügen wir über eine langjährige Erfahrung. Fragen Sie uns rechtzeitig vor der Einführung von Big-Data Analysetools oder der Einführung von Software zur Analyse von Kundendaten. Wir kennen uns aus mit Predictive Analytics und vergleichbaren Formen der Datenauswertung.

Unsere Leistungsbereiche umfassen:

  • Beratung zur datenschutzkonformen Verarbeitung von Kundendaten im Unternehmen für Zwecke des Dialogmarketings
  • Prüfung des CRM-Systems auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen
  • Begleitung bei der Erarbeitung einer Business Intelligence Strategie
  • Beratung bei der Einführung von Software zur Analyse von Kundendaten – Predictive Analytics ist für uns kein Fremdwort!

Datenschutz im Internet

In der Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben bei der Gestaltung einer Homepage bzw. bei der Auswertung von Click-Daten oder bei zielgerichteten Schaltungen von Werbung (Behavioral Advertising) verfügen wir über umfangreiche Erfahrung und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.

Aber auch Fragestellungen zur Zulässigkeit des Re-Targeting, der Zusammenführung von Daten in einer DMP oder zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an ein Cookie-Matching sind für uns Alltag.

Unsere Leistungsbereiche umfassen:

  • Beratung zur datenschutzkonformen Personalisierung der Webseite
  • Beratung zur Auswertung von Click-Data
  • Beratung zum Einsatz von Cookies
  • Beratung zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an ein Re-Targeting, Cookie-Matching oder zur Datenauswertung in einer DMP.
DPL | Call-to-Action Hintergrund
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Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns

Sie benötigen Rechtsberatung für Ihr Unternehmen im Bereich Daten-schutzrecht? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere führenden Fachanwälte helfen Ihnen gerne weiter.

Beschäftigtendatenschutz

Unternehmen sind verpflichtet, eine datenschutzkonforme Verarbeitung von Beschäftigtendaten sicherzustellen. Neben den datenschutzrechtlichen Vorgaben sind dabei auch die arbeitsrechtlichen Normen und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu berücksichtigen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Unternehmen bei sämtlichen Fragen des Beschäftigtendatenschutzes: von der Einführung einer Bewerberplattform bis hin zu datenschutzkonformen Ausgestaltung der unternehmensinternen Prozesse – etwa den Einsatz von Workday oder myBI / Salesforce. Auch eine Beratung zum Datenaustausch mit dem Betriebsrat ist für uns gängige Praxis.

Unsere Leistungsbereiche umfassen:

  • Beratungen zur datenschutzkonformen Verarbeitung von Mitarbeiterdaten
  • Beratungen zur Mitarbeiterkontrolle / Zugriff auf E-Mail-Korrespondenz
  • Beratung bei der Einführung von Home-Office-Regelungen
  • Beratungen zur Auslagerung von Mitarbeiterdaten an einen externen Dienstleister / Cloud Computing
  • Beratung zur Zentralisierung der Datenverarbeitung innerhalb einer Unternehmensgruppe
  • Beratung zu den Datenverarbeitungen durch den Betriebsrat
  • Beratung zur Reichweitung und Ausgestaltung der Gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO

Datenschutz im Konzern

Die Nutzung von Daten innerhalb einer Unternehmensgruppe, insbesondere bei internationalen Konzernen, gestaltet sich häufig als sehr kompliziert. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie die Anforderungen des deutschen Datenschutzrechts in einem Unternehmensverbund / Konzern praxisgerecht umsetzen können. Auch hier verfügen wir über umfassende Kenntnisse in der datenschutzkonformen Ausgestaltung derartiger Prozesse. Natürlich zeigen wir Ihnen auch auf, wie sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine Gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO konzernintern umsetzen sollten.

Unsere Leistungsbereiche umfassen:

  • Beratung zur datenschutzkonformen Gestaltung der Datenverarbeitung innerhalb einer Unternehmensgruppe / Konzern
  • Erarbeitung von konzernweiten Richtlinien zum Datenschutz
  • Erarbeitung von verbindlichen Unternehmensregelungen („Binding Corporate Rules“)
  • Beratung zur Übertragung von Daten an Unternehmen außerhalb der EU
ADCERT | Call-to-Action Hintergrund
ADCERT | Datenschutz-Siegel

Unser Tipp: Datenschutz-Zertifizierung erhalten

Wir können Ihre Datenverarbeitungen nach europäischem Datenschutzrecht zertifizieren, so dass Sie dann das ADCERT Datenschutz-Gütesiegel erhalten.

Internationaler Datentransfer

Viele Unternehmen haben die Datenverarbeitung an Serviceeinheiten in Drittländer ausgelagert. Gerade für einfach gelagerte Datenverarbeitungen oder auch die Auslagerung von Callcenter-Aktivitäten werden Unternehmen in Staaten außerhalb von EU / EWR eingesetzt. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie diese Auslagerung datenschutzkonform gestalten können. Wir kennen uns aus bei der Ausgestaltung von Binding Corporate Rules oder bei der Nutzung von Standardvertragsklauseln der EU.

Darüber hinaus können wir für Sie auch die Einhaltung von Binding Corporate Rules auch überprüfen und – sofern gewünscht – dies auch durch die ADCERT Privacy Audit GmbH zertifizieren lassen.

Unsere Leistungsbereiche umfassen:

  • Beratung zur datenschutzkonformen Auslagerung von Geschäftsprozessen in Drittländer
  • Überprüfung der Einhaltung von Binding Corporate Rules

Outsourcing / Cloud Computing

Zahlreiche Unternehmen lagern Geschäftsprozesse auf Dienstleister aus. Im Bereich der Werbung werden häufig Lettershops zur Datenverarbeitung eingesetzt. In vielen Unternehmen ist das cloud computing sehr beliebt. Zahlreiche Anwendungen werden als „Software as a Service“ Anwendung eingekauft. Schon im Vorfeld einer solchen Cloud Computing Anwendung sollte sich Unternehmen intern die Frage stellen, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten sind.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Beauftragung und Kontrolle von Dienstleistern. Zahlreiche Unternehmen haben wir schon bei der Einführung von Cloud Anwendungen begleitet. Gerade im Fall der Auslagerung von Datenverarbeitungen ist das Zusammenspiel von Experten aus dem Datenschutz und der IT-Sicherheit ein wesentlicher Vorteil unserer Dienstleistung.

Unsere Leistungsbereiche umfassen:

  • Beratung bei Einschaltung externer Dienstleister zur Einhaltung der Anforderungen des Datenschutzrechts und der IT-Sicherheit
  • Kontrolle der Dienstleister auf Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen
  • Beratung bei der EInführung von Cloud Computing Anwendungen