Expertise
Ob Datenschutz, Datenökonomie oder Künstliche Intelligenz – wir beraten, verteidigen und setzen Ihre Rechte durch.
Drewes Privacy Law steht für umfassende rechtliche Expertise im Datenrecht, kombiniert mit technischem Verständnis und Branchenkenntnis. Wir begleiten Unternehmen von der ersten Compliance-Strategie bis zur rechtssicheren Umsetzung. Unsere Lösungsansätze sind immer individuelle Maßanfertigungen abgestimmt auf die Bedürfnisse der unterschiedlichsten Unternehmen und Geschäftsmodelle.
Weiterhin zählen wir seit mehreren Jahren im Kanzleimonitor zu den Top 10 Kanzleien im Datenschutzrecht (aktuell Platz 3; im Vorjahr Platz 2). Zudem werden zwei Anwälte seit mehreren Jahren in der Übersicht der meist empfohlenen Anwälte im Datenschutzrecht geführt.
Gerade bei der unternehmensinternen Einführung von neuen technischen Entwicklungen – etwa im Bereich der künstlichen Intelligenz – können Unternehmen auf den umfangreichen Erfahrungsschatz unserer Anwälte bauen. Wir wissen, was für unsere Mandanten von besonderer Bedeutung ist und berücksichtigen individuelle Besonderheiten bei der Ausgestaltung der Datenverarbeitungsprozesse.
Die Anwälte der DPL sind außerdem Experten, wenn es darum geht eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Zudem übernehmen unsere Spezialisten das Coaching des internen Datenschutzbeauftragten. Das Beratungsspektrum der DPL deckt darüber hinaus die Nutzung von technischen Daten, den Geheimnisschutz nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz oder die datenschutzrechtlichen Anforderungen beim Einsatz von Algorithmen ab.
Unsere Branchenerfahrung
Die von uns betreuten datengetriebenen Unternehmen und größere Konzerne finden sich in den unterschiedlichsten Branchen. Zielorientiert, innovativ und pragmatisch entwickeln wir maßgeschneiderte Strategien und Prozesse, um die für das Unternehmen optimale Lösung zu finden und umzusetzen. Aufgrund unserer umfassenden Erfahrung aus der datenschutzrechtlichen Begleitung einer Einführung von neuen Anwendungen sind wir ein geschätzter Partner. Gerade bei der Einführung innovativer Datenverarbeitungsprozesse können wir unsere ganze Expertise einbringen und mit unseren Mandanten gemeinsam die situationsadäquate Lösung erarbeiten. Diese Fähigkeit schätzen unsere Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen – letztlich immer dort, wo die Datenverarbeitung einen wichtigen Beitrag zum geschäftlichen Erfolg leistet. Über die nebenstehenden Branchen hinaus sind wir auch in den Bereichen Versandhandel / E-Commerce, Einzelhandel, Digitale Plattformen, Dienstleister im Online-Marketing, Agenturen, Industrieunternehmen, Postdienstleister, Glücksspielanbieter, TV-Sender oder Kirchen, NGOs und Vereinen tätig.
Unsere Referenzen
Die Liste zufriedener Kunden wird zunehmend länger. Von größeren mittelständischen Unternehmen bis hin zu DAX 40-Unternehmen oder sonstigen international tätigen Konzernen, aber auch innovativen Start-ups sind wir überall dort gefragt, wo personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei beraten wir regelmäßig Unternehmen, die viel Wert auf eine zuverlässige, aber auch innovative Beratung zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen legen und sich schlichtweg Datenschutzskandale nicht leisten können. Gleichwohl darf die Umsetzung des Datenschutzes unternehmensintern nicht als Belastung empfunden werden. Unsere Mandanten schätzen unseren Ansatz „Datenschutz mit Augenmaß“. Gemeinsam erarbeiten wir die risikoangemessene Strategie zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in den einzelnen Unternehmensbereichen. Eine Übersicht von Unternehmen, die von uns betreut werden, finden Sie hier:
Unser Tipp: Datenschutz-Zertifizierung
Wir können Ihre Datenverarbeitungen nach europäischem Datenschutzrecht zertifizieren, so dass Sie das ADCERT Datenschutz-Gütesiegel erhalten.
Website besuchenReferenz-Beispiele aus unserer jüngeren Beratungspraxis
Folgende Referenzbeispiele zu unserer Beratung (Verfassen von Bewertungen, einschließlich DSFA, Erstellung von Konzepten und Ausgestaltung der Prozesse und Verträge) und die Vertretung (insbes. Verteidigung gegen Verwarnungen und Abwehr von Ansprüchen) betreffen folgende Gebiete:
- Einführung von Hoch-Risiko-KI-Anwendungen im HR-Bereich eines global tätigen Konzerns für den Bewerbungsprozess und im Talent Management
- Einführung von KI-Anwendungen zur Erkennung von Betrug
- Einführung von cloudbasierten Plattformen für die Personalverwaltung und Unternehmensplanung für Unternehmensgruppen
- Verteidigung von Unternehmen gegen Verwarnungen durch Aufsichtsbehörden
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen (incl. Grundsatzentscheidung vor dem BAG)
- Umsetzung des Data Acts in Unternehmensgruppen
- Erarbeitung von verbindlichen Unternehmensregeln (Binding Corporate Rules) für den weltweiten Datentransfer innerhalb einer Unternehmensgruppe
- Einführung von cloudbasierten CRM-Systemen in Unternehmensgruppen
- Online-Marketing: Einführung einer Data Managing Plattform und zur Zulässigkeit des Cookie-Matchings
- Einführung von BI-Projekten im Konzern
- Einführung von Verfahren zur Datenauswertung und Erstellung von entsprechenden Score-Formeln („Predictive Analytics“)
- Vertragsgestaltungen konzernweiter Datenverarbeitungen
- Unternehmens- und konzernweites Datenschutzmangement