Internationaler Datentransfer

Internationaler Datentransfer

Viele Unternehmen haben die Datenverarbeitung an Serviceeinheiten in Drittländer ausgelagert. Gerade für einfach gelagerte Datenverarbeitungen oder auch die Auslagerung von Callcenter-Aktivitäten werden Unternehmen in Staaten außerhalb von EU / EWR eingesetzt. Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie diese Auslagerung datenschutzkonform gestalten können. Wir kennen uns aus bei der Ausgestaltung von Binding Corporate Rules oder bei der Nutzung von Standardvertragsklauseln der EU.

Darüber hinaus können wir für Sie auch die Einhaltung von Binding Corporate Rules auch überprüfen und – sofern gewünscht – dies auch durch die ADCERT Privacy Audit GmbH zertifizieren lassen.

Einzelne Leistungsbereiche

  • Beratung zur datenschutzkonformen Auslagerung von Geschäftsprozessen in Drittländer
  • Überprüfung der Einhaltung von Binding Corporate Rules

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Sie benötigen Rechtsberatung für Ihr Unternehmen im Bereich Datenschutzrecht? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere führenden Fachanwälte helfen Ihnen gerne weiter.

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