Beschäftigtendatenschutz
Unternehmen sind verpflichtet, eine datenschutzkonforme Verarbeitung von Beschäftigtendaten sicherzustellen. Neben den datenschutzrechtlichen Vorgaben sind dabei auch die arbeitsrechtlichen Normen und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu berücksichtigen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Unternehmen bei sämtlichen Fragen des Beschäftigtendatenschutzes: von der Einführung einer Bewerberplattform bis hin zu datenschutzkonformen Ausgestaltung der unternehmensinternen Prozesse – etwa den Einsatz von Workday oder myBI / Salesforce. Auch eine Beratung zum Datenaustausch mit dem Betriebsrat ist für uns gängige Praxis.
Einzelne Leistungsbereiche
Unsere Leistungsbereiche umfassen:
- Beratungen zur datenschutzkonformen Verarbeitung von Mitarbeiterdaten
- Beratungen zur Mitarbeiterkontrolle / Zugriff auf E-Mail-Korrespondenz
- Beratung bei der Einführung von Home-Office-Regelungen
- Beratungen zur Auslagerung von Mitarbeiterdaten an einen externen Dienstleister / Cloud Computing
- Beratung zur Zentralisierung der Datenverarbeitung innerhalb einer Unternehmensgruppe
- Beratung zu den Datenverarbeitungen durch den Betriebsrat
- Beratung zur Reichweitung und Ausgestaltung der Gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns
Sie benötigen Rechtsberatung für Ihr Unternehmen im Bereich Datenschutzrecht? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unsere führenden Fachanwälte helfen Ihnen gerne weiter.
Kontakt aufnehmen